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Aktenzeichen VII 227/34
Datum 26.02.1935
Leitsatz Kann unter Umständen auch dann, wenn der Antrag auf Abschluß eines Haftpflichtversicherungsvertrags durch Ablauf der Annahmefrist erloschen ist, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Antragenden und der Versicherungsgesellschaft angenommen werden, kraft dessen diese für das Versehen ihres Agenten nach den Grundsätzen der Haftung für Verschulden beim Vertragsschluß einzutreten hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093100103
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