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Aktenzeichen III B 3/35
Datum 05.03.1935
Leitsatz Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im ganzen Umfang des Streitgegenstandes Berufung eingelegt hat, ihr Rechtsmittel dann aber nicht weiter verfolgt, insbesondere nicht die Zahlung der Prozeßgebühr nachweist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093130125
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