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Aktenzeichen III 263/34

Datum 05.02.1935

Leitsatz 1. Ist ein pflichtwidriges Unterlassen des Beamten (Notars) für den schädlichen Erfolg ursächlich, wenn bei pflichtmäßigem Handeln derselbe Erfolg eingetreten wäre? 2. Zur Anwendung des § 942 ZPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093140129

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