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Aktenzeichen IV B 19/35
Datum 07.03.1935
Leitsatz Genügt zur Zustellung des Beschlusses, durch den das Armenrecht für die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist bewilligt wird, die formlose Mitteilung an die arme Partei? Wann beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093190154
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