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Aktenzeichen III 313/34

Datum 05.04.1935

Leitsatz Kann, nachdem das Reichsgesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten vom 3. Juli 1934 ergangen ist, gegenüber Verordnungen, die von den Landesregierungen auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 erlassen worden sind, noch geltend gemacht werden, sie ständen im Widerspruch zu Vorschriften der Reichsverfassung vom 11. August 1919?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640931C0174

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