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Aktenzeichen VI 541/34
Datum 01.04.1935
Leitsatz 1. Kann eine Brauerei einem bierabnahmepflichtigen Gastwirt die Gemeindebiersteuer auch dann in Rechnung stellen, wenn die Brauerei nicht selbst Steuerschuldnerin ist? 2. Ist eine Vertragsstrafe, wenn die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht, in jedem Fall mit der Zuwiderhandlung verwirkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464093260228
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