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Aktenzeichen IV 346/34

Datum 15.03.1935

Leitsatz 1. Zur Frage der Zulässigkeit der Klage auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft, wenn für die Scheidung der Ehe das deutsche Recht, für die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten aber nach dem Haager Ehewirkungsabkommen das Gesetz des Heimatstaates maßgebend ist, das eine solche Klage nicht kennt. 2. Kann eine Scheidungsklage, die unter der Geltung des Haager Ehescheidungsabkommens abgewiesen worden ist, weil zwar nach deutschem Recht, nicht aber nach dem Gesetz des Heimatstaates der Ehegatten ein Scheidungsgrund gegeben war, nach dem Außerkrafttreten des Ehescheidungsabkommens erneut erhoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640933E0385

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