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Aktenzeichen VI 583/34

Datum 16.05.1935

Leitsatz 1. Handelt sittenwidrig, wer auf einen Arbeitgeber dahin einwirkt, seinen Angestellten zu entlassen, falls dieser nicht sein Stadtverordnetenmandat aufgibt? 2. Unter welchen Umständen besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen solcher Einwirkung und der Entlassung des Angestellten? 3. Trifft der Grundsatz, daß der vorsätzlich Handelnde in der Regel den Schaden nicht auf den nur fahrlässig bei der Entstehung des Schadens mitwirkenden Geschädigten abwälzen kann, auch auf den Abs. 2 des § 254 BGB. zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094080048

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