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Aktenzeichen II 332/34

Datum 05.06.1935

Leitsatz 1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen im Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht? 2. Ist § 13 Abs. 1 UnlWG. ausdehnend auszulegen dahin, daß die dort genannten Verbände und Gewerbetreibenden auch die Befugnis zur Klage auf Widerruf haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094100114

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