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Aktenzeichen VI 91/35
Datum 26.08.1935
Leitsatz 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Begriff des verkehrsreichen Bahnüberganges zu beurteilen? 2. Inwieweit haftet der Ehemann seiner Frau für den Schaden, den sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit in seinem Geschäft erleidet? 3. Fällt auch der mittelbare Schaden unter den Begriff des Sachschadens nach § 25 des Preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094310303
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