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Aktenzeichen III 42/35

Datum 10.09.1935

Leitsatz 1. Hat die Streitverkündung des minderjährigen, durch seinen Vater vertretenen Klägers Bedeutung für einen späteren Rechtsstreit, den der Vater im eigenen Namen gegen den Streitverkündeten führt? 2. Ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Pflegers und dessen Einwilligung erforderlich, wenn die Eltern dem minderjährigen Kinde das Eigentum an ihren beweglichen Sachen übertragen, sich aber den Nießbrauch vorbehalten? 3. Zur Belehrungspflicht des Notars.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094340321

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