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Aktenzeichen V 77/35

Datum 22.11.1935

Leitsatz 1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.? 2. Ist der Friedensmietertrag eines Grundstücks eine verkehrswesentliche Eigenschaft der auf dem Grundstück lastenden Grundschuld? 3. Kann der Irrtum des Grundschuldkäufers über den Friedensmietertrag des Grundstücks zu einer Anfechtung des Grundschuldkaufs nach § 119 Absatz 1 BGB. führen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640952E0235

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