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Aktenzeichen II 121/35
Datum 19.11.1935
Leitsatz 1. Kann im Tatbestandsberichtigungsverfahren eine Beweisaufnahme zum Zwecke der Berichtigung von Zeugen- oder Sachverständigenaussagen verlangt werden, die gemäß § 161 ZPO. nicht zu Protokoll festgestellt, sondern in den Urteilstatbestand aufgenommen sind? 2. Über die Berichtigung eines Tatbestands oder eines Protokolls, worin eine nicht protokollierte Zeugen- oder Sachverständigenaussage wiedergegeben ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095390312
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