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Aktenzeichen I 59/35
Datum 16.11.1935
Leitsatz 1. Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus der Vollziehung ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen. 2. Gilt die Verjährung auch dann als durch die Erhebung der ersten Klage unterbrochen, wenn eine neue Klage erhoben wird, noch ehe die erste zurückgenommen oder durch ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil rechtskräftig abgewiesen worden ist? 3. Kann das Zurückbehaltungsrecht bei Ansprüchen aus gegenseitigen Verträgen auch wegen verjährter Ansprüche ausgeübt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640953A0321
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