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Aktenzeichen III 296/85

Datum 02.03.1886

Leitsatz 1. Wahlrecht des nicht säumigen Kontrahenten nach Artt. 355. 356 H.G.B. 2. Entschädigungsanspruch des Käufers, der auf Erfüllung eines ratenweise Lieferung bedingenden Vertrages nach Verfall einer Lieferungsrate geklagt und die Verurteilung des säumigen Verkäufers erwirkt hat, aus der Vornahme eines nach der Klagerhebung vollzogenen eventuellen Deckungskaufes? 3. Natur und Ort der Vornahme des Deckungskaufes. 4. Konventionalstrafe. Abzug des aus Deckungskäufen hervorgehenden Gewinnes von dem durch deren Vollzug erwachsenen Schaden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F100065

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