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Aktenzeichen IV 71/85

Datum 18.06.1885

Leitsatz Ist für die Klage, mit welcher der Vater das gesetzliche Nießbrauchsrecht an dem seinen Kindern aus dem Nachlasse der Mutter derselben gebührenden, dem Betrage nach noch zu ermittelnden Pflichtteile geltend macht, das Gericht zuständig, bei welchem die Mutter der Kinder zur Zeit ihres Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat? Begründung des Wohnsitzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F5F0365

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