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Aktenzeichen IV 180/35
Datum 13.01.1936
Leitsatz 1. Sind nach Art. 29 EG. z. BGB. für die Ehescheidung eines Staatenlosen die Gesetze seines letzten Heimatstaates auch dann maßgebend, wenn dieser Staat ihm die Staatsangehörigkeit entzogen hat? 2. Verstößt die Anwendung eines ausländischen Gesetzes, das eine Scheidung der Ehe dem Bande nach allgemein oder für bestimmte Arten von Ehen nicht zuläßt, gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640960D0061
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