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Aktenzeichen VI 383/35

Datum 30.01.1936

Leitsatz 1. Wer ist der Halter eines Kraftwagens, den der Eigentümer zur gründlichen Durcharbeitung einer Werkstatt übergeben hat, wenn ein Angestellter der Werkstatt mit dem wiederhergestellten Wagen eine Probefahrt macht und dabei einen Menschen überfährt? 2. Inwieweit muß in einem solchen Falle der Eigentümer des Kraftwagens, der von dem Geschädigten aus dem Kraftfahrzeuggesetz auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden ist und von dem Werkstätteninhaber auf Grund des Werkvertrags Ersatz des Geleisteten verlangt, ein Verschulden des Angestellten nachweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640961C0134

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