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Aktenzeichen III 221/35
Datum 31.01.1936
Leitsatz Kann gegen einen Beamten auf Grund der Behauptung, er habe in einem von ihm amtlich erstatteten Gutachten schuldhaft unwahre Angaben gemacht, Klage erhoben werden auf Widerruf und Unterlassung dieser Angaben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640961D0140
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