zurück

Aktenzeichen VII 333/34

Datum 20.03.1936

Leitsatz 1. Sind die tatsächlichen Grundlagen für die Anwendung des Devisenrechts auch in der Revisionsinstanz zu prüfen? 2. Können Behauptungen einer Partei, die solche Grundlagen betreffen, vom Berufungsrichter als verspätet zurückgewiesen werden? 3. Ist eine offene Handelsgesellschaft, die ihren Sitz im Inlande hat, um deswillen als Ausländerin anzusehen, weil einer ihrer Inhaber Ausländer ist und im Auslande wohnt? Ist es dabei von Bedeutung, daß die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht und ihre Auflösung beschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097060043

Download PDF

zurück