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Aktenzeichen VII 286/35

Datum 05.05.1936

Leitsatz Kann ein als Streitgenosse nach § 60 ZPO. Beklagter, der dem Grunde nach rechtskräftig verurteilt ist, dem Kläger als Streitgehilfe im Sinne des § 66 ZPO. in demselben Rechtsstreit beitreten für das gegen seinen eigenen Streitgenossen weiterlaufende Verfahren über den Grund des Anspruchs?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097220210

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