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Aktenzeichen IV 311/35

Datum 07.05.1936

Leitsatz Wie hat der einer Eheanfechtung stattgebende Urteilsspruch zu lauten, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Recht die Wirkungen der Anfechtung andere sind als nach deutschem Recht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097240226

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