zurück
Aktenzeichen IV 73/36
Datum 16.07.1936
Leitsatz 1. Muß die Berufungsanschlußschrift durch den Berufungsanwalt eigenhändig unterzeichnet sein? 2. Inwieweit sind auf dem Gebiet der Anwendung ausländischen Rechts Revisionsangriffe zulässig? 3. Sind der Prüfungsbefugnis der deutschen Verwaltungsbehörden und Gerichte durch die in § 1315 Abs. 2 BGB. vorgesehenen Ehefähigkeitszeugnisse Schranken gezogen? 4. Zu den Voraussetzungen und Wirkungen des sog. privilegium Paulinum.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098050023
zurück