zurück

Aktenzeichen VII 65/36

Datum 30.10.1936

Leitsatz 1. Zur Sittenwidrigkeit von Bierabnahmeverträgen. 2. Hat bei Aufhebung eines Teilurteils und Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts dieser Senat auch über den Teil des Rechtsstreits zu entscheiden, der nicht in die Revisionsinstanz gelangt, sondern beim Berufungsgericht anhängig geblieben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098290251

Download PDF

zurück