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Aktenzeichen VII 129/36

Datum 27.10.1936

Leitsatz 1. Begründet das als Bestandteil des Mantelvertrags der Spitzenverbände der Kreditinstitute vom 9. Januar 1932 bezeichnete Wettbewerbsabkommen vom Mai 1928/Dezember 1930 nicht nur wettbewerbliche, sondern auch andere Verpflichtungen, insbesondere für die Legitimationsprüfung bei Anlage neuer Konten? 2. Haftet die eine solche Verpflichtung schuldhaft verletzende Bank oder Sparkasse dem anderen Teil für jeden Schaden, insbesondere für einen solchen, der infolge der Errichtung eines Kontos unter falschem Namen im Wege des Geldüberweisungsverkehrs entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640982A0262

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