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Aktenzeichen IV 220/36

Datum 03.12.1936

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe wegen Irrtums über eine persönliche Eigenschaft des anderen Ehegatten angefochten werden, wenn zwar der andere Ehegatte selbst erscheinungsbildlich nicht erkrankt, wohl aber bei einem Blutsverwandten -- hier seiner Mutter -- eine Erbkrankheit zum Ausbruch gekommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640990B0078

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