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Aktenzeichen V 60/36

Datum 18.12.1936

Leitsatz Hat der Notar eine Belehrungspflicht auch gegenüber demjenigen, der mit ihm behufs Beurkundung von Verpflichtungen eines anderen in Verbindung tritt, eigene Erklärungen aber nicht beurkunden läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099150153

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