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Aktenzeichen III 131/36

Datum 12.01.1937

Leitsatz Muß ein preußischer Kommunalverband, der zur Zahlung von Gehalt an einen seiner Beamten verurteilt worden ist, einen Vorbescheid nach § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes einholen, wenn er gegen seine Verurteilung Vollstreckungsgegenklage erheben will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099210216

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