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Aktenzeichen V 194/36
Datum 20.01.1937
Leitsatz 1. Über die Grenzen der Auslegungs- und Berichtigungsmöglichkeit bei einem Zuschlagsbeschluß. 2. Kann derjenige, dessen Recht infolge eines mit dem Gesetz nicht im Einklang stehenden Zuschlagsbeschlusses erloschen ist, einen Bereicherungsanspruch geltend machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099260252
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