zurück

Aktenzeichen III 90/36

Datum 12.03.1937

Leitsatz 1. Zur rechtlichen Natur der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und ihres Verhältnisses zu den Kassenärzten. 2. Ist gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung der Rechtsweg stets dann gegeben, wenn ein anderes geordnetes Rechtsschutzverfahren fehlt? 3. Können Anordnungen, welche die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands wegen der Eintragung von Ärzten in das Arztregister und wegen ihrer Zulassung zur Kassenpraxis betrifft, im ordentlichen Rechtsweg nachgeprüft werden? Unter welchen Voraussetzungen kann wegen solcher Anordnungen Schadensersatz verlangt werden? 4. Können die einzelnen Ärzte aus dem Vertrag, den die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands mit den Ersatzkassen über die ärztliche Versorgung ihrer Mitglieder geschlossen hat, einen klagbaren Anspruch gegen die Vereinigung auf Zulassung zur Ersatzkassenpraxis herleiten? 5. Kann im ordentlichen Rechtsweg gegen eine öffentliche Körperschaft geklagt werden mit dem Antrag, daß sie Maßnahmen, die sie im Bereich ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffen hat, in Zukunft unterlasse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A160167

Download PDF

zurück