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Aktenzeichen VII 239/36

Datum 16.03.1937

Leitsatz Verstößt es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, wenn ein Versicherer (in der Feuerversicherung) mehrere wirtschaftlich zusammengehörige, am selben Tage geschlossene, aber in getrennten Verträgen nach Gruppen der versicherten Gegenstände niedergelegte Versicherungsverhältnisse mit einem Versicherungsnehmer als Einheit behandelt, soweit es sich um die Ablehnung seiner Leistungspflicht wegen arglistiger Täuschung handelt, begangen durch den Versicherungsnehmer bei der Schadensermittlung aus einem dieser Verträge, wenn er dagegen die mehreren Verträge unabhängig voneinander behandeln will, soweit es sich um die Verjährung der Ansprüche des Versicherungsnehmers aus ihnen im einzelnen handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A1B0212

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