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Aktenzeichen VII 269/36

Datum 06.04.1937

Leitsatz 1. Können Lebensversicherungsansprüche gegenüber einer ausländischen Versicherungsgesellschaft frei aufgewertet werden, wenn das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung festgestellt hat, daß die Gesellschaft als eine unter Reichsaufsicht stehende Unternehmung anzusehen sei? 2. Welche Bedeutung kommt dabei der Feststellung des Tatrichters zu, daß der Gesellschaft ihr Prämienreservefonds zur Durchführung des Aufstockungsverfahrens zur Verfügung gestanden habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A210242

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