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Aktenzeichen II 247/36
Datum 09.04.1937
Leitsatz Ist die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit noch zulässig, wenn das höhere Gericht gemäß § 36 Nr. 3 ZPO. das zuständige Gericht bestimmt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A280299
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