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Aktenzeichen V 297/36

Datum 21.04.1937

Leitsatz 1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung vom Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung kann sich ein Hypothekengläubiger, dem nach dem Grundbuch eine Auflassungsvormerkung vorgeht, auf die (stillschweigende) Zustimmung des Vormerkungsberechtigten zur Eintragung der Hypothek berufen? Wirkt die Zustimmung auch zu Gunsten eines späteren Inhabers derselben Post, der sie nach ihrem Übergang auf den Eigentümer als Grundschuld unter Wiederumwandlung in eine Hypothek für eine neue Forderung erworden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A320355

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