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Aktenzeichen V 296/36

Datum 28.04.1937

Leitsatz 1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der damit geschlossene Kaufvertrag der Anwendung des § 419 BGB. zugänglich ist, für den subjektiven Tatbestand dieser Vorschrift auf das Wissen des Landlieferungsverbandes oder aber das des Siedlungsunternehmens an, für welches er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch macht? 2. Besteht zu Gunsten des Vorkaufsberechtigten Vormerkungsschutz schon vor dem Zeitpunkt der behördlichen Genehmigung des Kaufvertrags, der das Vorkaufsrecht auslöst?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A330370

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