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Aktenzeichen VII 304/36
Datum 11.05.1937
Leitsatz 1. Setzt die Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger nach § 11 Abs. 2 AnfG. bei mehrfacher Rechtsnachfolge voraus, daß die Anfechtung nicht nur gegen den Ersterwerber, sondern auch gegen sämtliche Zwischenerwerber begründet ist? 2. Findet die Anfechtung nach § 11 Abs. 2 AnfG. auch gegen den Rechtsnachfolger desjenigen statt, der das Vermögen des Ersterwerbers übernommen hat, wenn der Rechtsnachfolger die Anfechtbarkeit des Erwerbs durch den Ersterwerber und die Vermögensübernahme durch seinen Rechtsvorgänger kennt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A340378
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