zurück
Aktenzeichen VII 289/36
Datum 25.05.1937
Leitsatz 1. Ist der Versicherungsnehmer, der den Anspruch aus der Haftpflichtversicherung geltend macht, beweispflichtig dafür, daß der Unfall in die Versicherungszeit fällt? 2. Setzt der Einwand, daß die Geltendmachung der Verwirkung des Versicherungsanspruchs arglistig sei, voraus, daß sich der Versicherungsnehmer nach dem Verhalten des Versicherers oder dem von diesem gebilligten Verhalten des Versicherungsagenten der Einhaltung der ihm gesetzten Klagefrist als überhoben ansehen durfte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B110103
zurück