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Aktenzeichen II B 3/37

Datum 20.06.1937

Leitsatz 1. Setzt die Entscheidung über eine weitere Beschwerde gemäß § 28 Abs. 2, 3 FGG. voraus, daß das Reichsgericht die zur Vorlegung Veranlassung gebende Streitfrage ebenfalls als für die Entscheidung über die Beschwerde wesentlich ansieht? 2. Ist das Registergericht berechtigt und verpflichtet, etwaigen Bedenken gegen die Bewertung von Sacheinlagen vor der Eintragung einer Gesellschaft mbH. nachzugehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B200211

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