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Aktenzeichen IV B 21/37
Datum 29.07.1937
Leitsatz Tritt Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn die in der unteren Instanz durch einen Anwalt vertretene Partei nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils stirbt und die Sache dann durch das Rechtsmittel des Gegners an die höhere Instanz gebracht wird, wo die Rechtsnachfolger der verstorbenen Partei noch nicht durch einen Anwalt vertreten sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B220224
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