Aktenzeichen III 289/35
Datum 01.06.1937
Leitsatz 1. Zur Frage der gesetzlichen Vertretung des Deutschen Reiches im Zivilprozeß. 2. Wie verhält sich die Haftung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn eines Beamten für Amtspflichtverletzungen, deren sich dieser in Ausübung anvertrauter öffentlicher Gewalt schuldig gemacht hat, zur Haftung desselben Dienstherrn für unerlaubte Handlungen seines Beamten, die dieser im bürgerlich-rechtlichen Geschäftskreis seines Dienstherrn begangen hat? 3. Stellt sich eine im bürgerlich-rechtlichen Geschäftskreis des Staates vorgenommene Handlung eines Beamten zugleich als Ausübung anvertrauter öffentlicher Gewalt dar, wenn sich der Beamte bei seinen Entschließungen und Handlungen auch von dem Gesichtspunkt der Wahrung der Staatsautorität oder von staatswirtschaftlichen Erwägungen oder von der Rücksichtnahme auf den wirtschaftlich Schwächeren leiten läßt? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist § 826 BGB. in Fällen des "Boykotts" und der "Abkehr" anzuwenden? 5. Kann die Zulässigkeit solcher wirtschaftlichen Kampfmaßnahmen auf Beleidigungen durch den Gegner gestützt werden? Welche Bedeutung hat in diesem Fall die Zurücknahme der Beleidigungen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B290257
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