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Aktenzeichen III 216/36

Datum 07.09.1937

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg, auch wenn der Reichsminister des Innern nach dem Ausgleichsgesetz vom 13. Dezember 1934 entschieden hat, noch zulässig, falls öffentlich-rechtliche Klaggründe behauptet werden? 2. Wieweit erstreckt sich die Kostenniederschlagung infolge der Ausgleichsentscheidung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B2B0296

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