zurück
Aktenzeichen III 216/36
Datum 07.09.1937
Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg, auch wenn der Reichsminister des Innern nach dem Ausgleichsgesetz vom 13. Dezember 1934 entschieden hat, noch zulässig, falls öffentlich-rechtliche Klaggründe behauptet werden? 2. Wieweit erstreckt sich die Kostenniederschlagung infolge der Ausgleichsentscheidung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B2B0296
zurück