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Aktenzeichen III 52/37
Datum 31.08.1937
Leitsatz 1. Findet § 228 BGB. auch auf Fälle des sog. Jagdnotstandes Anwendung oder wird durch die in § 40 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 549) -- RJagdG. -- getroffene Sonderregelung die Anwendung des § 228 BGB. ausgeschlossen? 2. Zur Frage, wann ein wildernd betroffener Jagdhund im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 3 RJagdG. "als solcher kenntlich" ist; wann er "zu seinem Dienste verwandt" wird oder sich "aus Anlaß des Dienstes vorübergehend der Einwirkung seines Führers entzogen" hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B320338
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