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Aktenzeichen III 236/36

Datum 29.06.1937

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist ein preußischer Landrat dem Kreiskommunalverbande schadensersatzpflichtig wegen solcher Rechtsgeschäfte, die er außerhalb des Haushaltsplans ohne Genehmigung des Kreistags abgeschlossen hat? 2. Kann sich der Landrat darauf berufen, daß er schon deshalb der Genehmigung des Kreistags sicher gewesen sei, weil dessen Mehrheit politisch hinter ihm gestanden habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B360355

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