zurück
Aktenzeichen III 60/37
Datum 29.10.1937
Leitsatz 1. Muß der Berufungsanwalt seine Partei an die Einhaltung der Nachweisfrist aus § 519 Abs. 6 ZPO. erinnern, obgleich dieser die gerichtliche Kostenrechnung unmittelbar zugegangen und sie dabei auch auf die Folgen der Nichteinhaltung der Frist hingewiesen worden ist? 2. Genügt eine entsprechende Mitteilung an den Verkehrsanwalt oder einen den Verkehr führenden Nichtanwalt? 3. Werden diese dadurch zu Erfüllungsgehilfen des Berufungsanwalts?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C1A0208
zurück