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Aktenzeichen V 233/37

Datum 05.05.1938

Leitsatz 1. Kommt es in den Fällen des § 1173 BGB. für das Erlöschen der Hypothek an den übrigen Grundstücken auf den Beweggrund oder den Zweck der Zahlung an, die der Eigentümer des einen Grundstücks an den Hypothekengläubiger leistet? 2. Hat es in diesen Fällen auf das Erlöschen Einfluß, ob der Zahlende in seiner Eigenschaft als Eigentümer des einen Grundstücks zu handeln gewillt war oder nicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D2F0297

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