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Aktenzeichen VII 6/38

Datum 13.05.1938

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen handelt es sich bei der Versicherung von Maschinen um eine Gebäudeversicherung? 2. Entsteht der Anspruch des Hypothekengläubigers aus § 101 VVG. auch dann, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens des Versicherten diesem gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung freigeworden ist? 3. Ist im Zweifel anzunehmen, daß der Ehemann einen Versicherungsvertrag, den er über Sachen der Ehefrau im eigenen Namen schließt, für Rechnung seiner Ehefrau abschließt? 4. Beseitigt bei Versicherung einer Sache durch mehrere Miteigentümer die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen von ihnen auch den Anspruch der anderen gegen den Versicherer?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D320314

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