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Aktenzeichen IV 8/38

Datum 23.05.1938

Leitsatz Kann die Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB. (in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 1938) zu laufen beginnen, bevor der Mann Kenntnis von den Umständen erlangt hat, nach denen er als ehelicher Vater des Kindes gilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D380356

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