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Aktenzeichen III 159/37

Datum 01.07.1938

Leitsatz Liegt eine nach § 256 ZPO. zulässige Klage auf Anerkennung einer Urkunde vor, wenn der Klagantrag zwar dahin lautet, die Echtheit einer von einem Bevollmächtigten mit dem Namen des Vollmachtgebers unterzeichneten oder unterstempelten Urkunde festzustellen, in Wirklichkeit aber Streit nur darüber besteht, ob der Vollmachtgeber für den Inhalt der Urkunde verantwortlich ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E170164

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