zurück

Aktenzeichen VI 247/37

Datum 03.08.1938

Leitsatz 1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie das Rechtsgeschäft von Anfang an beseitigt werden soll? 2. Setzt der Tatbestand des § 119 Abs. 2 BGB. einen Irrtum über die Eigenschaften des anderen Vertragsteils voraus? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Bürgschaftsverpflichtung wegen Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB. unwirksam sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E180166

Download PDF

zurück