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Aktenzeichen VI 247/37
Datum 03.08.1938
Leitsatz 1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie das Rechtsgeschäft von Anfang an beseitigt werden soll? 2. Setzt der Tatbestand des § 119 Abs. 2 BGB. einen Irrtum über die Eigenschaften des anderen Vertragsteils voraus? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Bürgschaftsverpflichtung wegen Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB. unwirksam sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E180166
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