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Aktenzeichen III 19/38

Datum 23.09.1938

Leitsatz Beziehen sich die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 21. Dezember 1937 GSZ. 2/37 -- II 111/36 (RGZ. Bd. 156 S. 279) dargelegten Grundsätze über die Abgrenzung der Zulässigkeit und der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch auf das Verhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E1D0193

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